Wie jedes Jahr bringt auch 2023 wieder viele Änderungen und reichlich Neues. Aber was genau ist neu in 2023? Welche Änderungen kommen auf uns zu?
Unter anderem diese:
Wie jedes Jahr bringt auch 2023 wieder viele Änderungen und reichlich Neues. Aber was genau ist neu in 2023? Welche Änderungen kommen auf uns zu?
Unter anderem diese:
Der Sparer-Pauschbetrag wird ab 2023 von 801 Euro auf 1.000 Euro für Alleinstehende und von 1.602 Euro auf 2.000 Euro für Ehegatten/Lebenspartner erhöht.
Der Grundfreibetrag, also die Einkommensgrenze, bis zu der keine Steuer gezahlt werden müssen, soll stufenweise steigen:
Ab 1. Januar 2023 um 561 Euro auf 10.908 Euro
Ab 1. Januar 2024 dann auf 11.604 Euro.
Das Kindergeld wird ab dem 1. Januar 2023 einheitlich auf 250 Euro pro Kind erhöht.
Der Kinderfreibetrag (einschließlich des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes) wird rückwirkend zum 1. Januar 2022 auf 8.548 Euro erhöht. Zum 1. Januar 2023 steigt er auf 8.952 Euro und zum 1. Januar 2024 auf 9.312 Euro. Der Höchstbetrag für den steuerlichen Abzug von Unterhaltsleistungen, dessen Höhe an den Grundfreibetrag angelehnt ist, wird ebenfalls angehoben.
Ist der Nachwuchs volljährig und wohnt nicht mehr zu Hause, so kann der Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines auswärtig untergebrachten volljährigen Kindes in Berufsausbildung („Ausbildungsfreibetrag“) geltend gemacht werden. Dieser steigt ab dem 1. Januar 2023 auf 1.200 Euro je Kalenderjahr.
Damit eine Gehaltserhöhung nicht zu einer schleichenden Steuererhöhung führt, wird der Einkommensteuertarif an die Inflation angepasst. Löhne und Gehälter werden nicht höher besteuert, sofern die Erhöhung lediglich die Inflation ausgleicht.
Ab 2023 können bis zu 210 statt bisher 120 Homeoffice-Tagen als pauschaler Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer geltend machen. Pro Heimarbeitstag können 6 Euro angesetzt werden, also insgesamt bis zu 1.260 Euro pro Jahr.
Der Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien mit einer Bruttoleistung von bis zu 30 kW sollen steuerfrei werden. Für diese Photovoltaikanlagen ist kein Gewinn mehr zu ermitteln und damit sind in den Einkommensteuererklärungen keine Angaben mehr erforderlich.
2020 wurde wegen der Corona-Pandemie der Umsatzsteuersatz auf Speisen für die Gastronomie auf 7 Prozent gesenkt. Diese Stützungsmaßnahme wird bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.
Ab Jahresbeginn soll es, sobald wie technisch möglich, ein bundesweites 49-Euro-Monatsticket für Busse und Bahnen im Nahverkehr geben. Das Ticket soll jeweils einen Monat gültig und im monatlich kündbaren Abo erwerbbar sein.