Seit dem 8. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro die Vorlage eines aussagekräftigen Beleges als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag.
Geeignete Belege sind nach Auskunft der BaFin insbesondere:
- der Kontoauszug Ihres Kontos bei einer anderen Bank, aus dem die Barauszahlung hervorgeht
- Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank,
- Ihr Sparbuch, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,
- Verkaufs- und Rechnungsbelege (z.B. Belege zum Autoverkauf, Goldverkauf),
- Quittungen bezüglich getätigter Sortengeschäfte,
- letztwillige vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen,
- Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen.